Ein Spielerberater bekommt meist rund 10 % der Ablöse, gezahlt vom aufnehmenden Verein. Zahlst du selbst, sind in Deutschland höchstens 14 % eines Jahresgehalts erlaubt. Die Provisionsgrenzen der FIFA gelten hier derzeit nicht, ein Gericht entscheidet frühestens Ende 2026.
Kosten und Regeln auf einen Blick
| Frage | Antwort | Grundlage |
|---|---|---|
| Wie hoch ist die Provision? | Meist rund 10 % der Ablöse | CMS, Mai 2026 |
| Wer zahlt? | Wer den Berater beauftragt; bei Transfers meist der aufnehmende Verein | CMS, Journal of Antitrust Enforcement |
| Höchstbetrag, wenn der Spieler zahlt | 14 % des Arbeitsentgelts inkl. Umsatzsteuer, bei Verträgen über 12 Monate gerechnet auf 12 Monatsgehälter | § 2 VermittVergV |
| Grenze für andere Berufe | 2.000 € inkl. Umsatzsteuer, Berufssportler sind davon ausgenommen | § 296 Abs. 3 SGB III |
| Wann wird gezahlt? | Nur wenn der Vertrag durch die Vermittlung zustande kommt, kein Vorschuss | § 296 Abs. 2 SGB III |
| FIFA-Obergrenzen | 5 % des Gehalts bis 200.000 US-Dollar, 3 % darüber, 10 % der Ablöse; in Deutschland ausgesetzt | Journal of Antitrust Enforcement, Sportschau, Juli 2026 |
Rechenbeispiel
Angenommen, du verdienst 300.000 € im Jahr und dein Berater verlangt 10 % deines Gehalts. Dann gehen 30.000 € pro Jahr an ihn, bei drei Jahren Vertragslaufzeit 90.000 €. Die gesetzliche Grenze für eine Vermittlung, die du selbst bezahlst, liegt bei 14 % von zwölf Monatsgehältern, hier also 42.000 €. Ob ein Honorar über die ganze Laufzeit zulässig ist, klärt im Einzelfall ein Anwalt.
Was die FIFA regeln wollte und was davon gilt
Seit Oktober 2023 sieht das FIFA-Beraterreglement Lizenzen und Provisionsgrenzen vor. In Deutschland stoppten Gerichte die Anwendung, zuletzt das OLG Düsseldorf im März 2024. Die FIFA wies die Verbände daraufhin an, das Reglement vorerst nicht anzuwenden. Der DFB hat nur die Regeln zur Lizenz übernommen.
Der Europäische Gerichtshof hat am 16. Juli 2026 einzelne Punkte beanstandet, über die Obergrenzen aber nicht abschließend entschieden. Das macht jetzt das Landgericht Mainz, ein Urteil wird frühestens Ende 2026 erwartet (Sportschau).
Darauf achtest du beim Beratervertrag
- Der Vertrag ist schriftlich und vor dem ersten Gespräch mit einem Verein geschlossen.
- Die Vergütung steht als Betrag oder Prozentsatz mit Bezugsgröße drin.
- Geregelt ist, wer zahlt und was gilt, wenn der Verein nicht zahlt.
- Laufzeit und Exklusivität sind begrenzt und kündbar.
- Es gibt keinen Vorschuss.
Und ohne Berater?
Diese Kosten fallen gar nicht an, wenn du deinen Vertrag selbst verhandelst. Im Online-Kurs zeige ich in 180 Videos, wie das geht. Wer lieber direkt mit mir arbeitet, bucht das persönliche Coaching.