Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 S.F.B. Consulting GmbH SE & Co. KG ("S.F.B. Consulting GmbH") bietet eine webbasierte Seminarfolge für B2C und B2B Kunden an.
1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) regeln das Software-Abonnement und die Erbringung von Services für Kunden. Software und Services können zusätzlichen Angebotsunterlagen (oder Ähnlichem) unterliegen, die von S.F.B. Consulting GmbH zur Verfügung gestellt werden. Services können spezifischen zusätzlichen Bedingungen unterliegen, die für das Vertragsverhältnis des/der Kunden/Kundin gelten und Teil des Vertrags sind.
1.3 Abweichende AGB de:r Kund:in finden auf den Vertrag keine Anwendung, es sei denn, S.F.B. Consulting GmbH stimmt ihrer Anwendung ausdrücklich in Textform zu.
2. Vertragsschluss, Testzeitraum
2.1 Die Nutzung der Software erfordert die Einrichtung eines Accounts. Mit der Einrichtung eines Accounts gibt der/die Kund:in ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die kostenlose Nutzung der Software zu Testzwecken ab. S.F.B. Consulting GmbH kann dieses Angebot nach eigenem Ermessen durch Zusendung einer Benachrichtigung an die angegebene E-Mail-Adresse mit den Zugangsdaten für das eingerichtete Konto annehmen.
Mit der Aktivierung des Kontos gewährt S.F.B. Consulting GmbH de:r Kund:in ein Recht zur Nutzung der Software für einen Zeitraum von 14 Tagen. S.F.B. Consulting GmbH kann den Testzeitraum nach eigenem Ermessen verlängern.
2.2 Nach Ablauf des Testzeitraums gemäß Ziffer 2.1 kann der/die Kund:in der S.F.B. Consulting GmbH nicht mehr zurücktreten.
2.3 Kostenpflichtige Verträge kann der/die Kund:in abschließen, indem er/sie (a) die Software und Services auswählt, die erforderlichen Vertragsinformationen in seinem/ihrem Account hinzu fügt und dies von S.F.B. Consulting GmbH bestätigt wird, oder (b) ein entsprechendes Angebot in Schrift- oder Textform von S.F.B. Consulting GmbH anfordert und der/die Kund:in dieses annimmt.
3. Umfang von Software und Services
3.1 S.F.B. Consulting GmbH stellt die Software und Services während der Laufzeit des Vertrages zur Verfügung. Der Funktionsumfang der Software und die Beschreibung der Services werden de:r Kund:in auf der S.F.B. Consulting GmbH-Website oder auf andere Weise (z.B. durch ein individuelles Angebot) zur Verfügung gestellt.
3.2 Software-Komponenten mit unbeschränktem Nutzungsumfang (z.B. E-Signatur oder CV-Parsing) können einer angemessenen Nutzung unterliegen, die von S.F.B. Consulting GmbH festgelegt und kommuniziert wird ("Fair Use Principle"). Der Grundsatz der fairen Nutzung wird von S.F.B. Consulting GmbH angewandt, um die Verfügbarkeit der entsprechenden Funktionalität für alle Nutzer zu gewährleisten. Eine unangemessene oder übermäßige Nutzung der betreffenden Funktionalität berechtigt S.F.B. Consulting GmbH nach vorheriger Ankündigung, die Nutzung der betreffenden Funktionalität durch den/die Kund:in einzuschränken.
3.3 Die Software ermöglicht den Datenaustausch mit bestimmten Systemen von Drittanbietern über Schnittstellen. Auf der S.F.B. Consulting GmbH-Website findet sich eine Übersicht und Beschreibung aller verfügbaren Integrationen ("Marketplace"), deren Verfügbarkeit für den/die Kund:in vom Softwareplan und zusätzlichen Apps abhängen kann. S.F.B. Consulting GmbH behält sich das Recht vor, Änderungen an den Integrationen vorzunehmen, insbesondere in Fällen, in denen diese vo:n der Drittsystemanbieter:in geändert oder eingestellt werden. Alle Integrationen, die nicht als solche von S.F.B. Consulting GmbH gekennzeichnet sind ("S.F.B. Consulting GmbH-Integrationen"), sind Integrationen, die von und unter der alleinigen Verantwortung von Dritten bereitgestellt werden ("Partner-Integrationen"). Der Leistungsumfang und die für die Einrichtung erforderlichen Schritte ergeben sich aus dem Marketplace und im Falle von Partner-Integrationen vor allem aus der Beschreibung auf der Website de:r Drittsystemanbieter:in. Integrationen dürfen nur für den vorgesehenen Datenaustausch mit dem explizit benannten Drittsystem genutzt werden. Partner-Integrationen stellen keine S.F.B. Consulting GmbH-Dienstleistungen dar. Leistungsumfang, Preise, Laufzeit und sonstige Nutzungsbedingungen für die Bereitstellung von Partner-Integrationen, einschließlich Support, richten sich nach den vertraglichen Regelungen zwischen de:r Kund:in und de:r Drittsystemanbieter:in. S.F.B. Consulting GmbH übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für Partner-Integrationen. Um eine Integration nutzen zu können, muss der/die Kund:in berechtigt sein, das anzubindende Drittsystem zu nutzen. Im Rahmen des Vertragsverhältnisses zwischen S.F.B. Consulting GmbH und de:r Kund:in trägt der/die Kund:in die alleinige Verantwortung für den Betrieb des Drittsystems und der Partner-Integration(en), einschließlich dessen Verfügbarkeit.
3.4 Kund:inen können zwischen den angebotenen Softwareplänen wechseln und die maximale Anzahl der Nutzern, die von einem Plan verwaltet werden können, ändern. S.F.B. Consulting GmbH stellt etwaige zusätzliche Beträge unverzüglich oder wie zwischen den Parteien vereinbart in Rechnung. Upgrades werden ab dem Datum wirksam, an dem der/die Kund:in die Anpassung vornimmt oder bestätigt. Für Downgrades und das Abbestellen von Apps gelten die Kündigungsfristen gemäß den Ziffern 7.2 und 7.3 entsprechend. Ein Anspruch auf eine (anteilige) Rückerstattung besteht nicht.
3.5 Ohne Beschränkung anderer Rechte oder Rechtsmittel kann S.F.B. Consulting GmbH den Zugang de:r Kund:in zu einem Teil der Software und der Services vorübergehend aussetzen (ohne Haftung), wenn (a) S.F.B. Consulting GmbH nach billigem Ermessen feststellt, dass (i) eine Bedrohung oder ein Angriff auf die Software oder ein anderes Ereignis vorliegt, das ein Risiko für die Software, den/die Kund:in oder eine:n Dritte:n darstellen könnte; (ii) die Nutzung der Software durch den/die Kund:in die Software oder eine:n Dritte:n stört oder ein Sicherheitsrisiko für die Software oder eine:n Dritte:n darstellt; oder (iii) der/die Kund:in den Grundsatz der fairen Nutzung, wie in Abschnitt 3.2 beschrieben verletzt; oder (b) S.F.B. Consulting GmbH hat den/die Kund:in benachrichtigt, dass ein vo:n der Kund:in im Rahmen des Vertrags geschuldeter Betrag dreißig (30) oder mehr Tage überfällig ist, und der/die Kund:in hat es versäumt, innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt einer solchen Benachrichtigung die vollständige Zahlung zu leisten (zusammenfassend als "Aussetzungen" bezeichnet). S.F.B. Consulting GmbH benachrichtigt den/die Kund:din im Voraus (soweit dies vernünftigerweise möglich ist) über jede Aussetzung und informiert ihn über die Fortsetzung der Software und Services nach einer Aussetzung.
4. Verfügbarkeit
4.1 S.F.B. Consulting GmbH stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 99% im Jahresdurchschnitt zur Verfügung. Ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund sonstiger technischer Probleme, die nicht im Einflussbereich von S.F.B. Consulting GmbH liegen (z.B. höhere Gewalt), nicht erreichbar ist. Ebenfalls ausgeschlossen sind geplante Wartungsarbeiten (z.B. Updates der Software), die außerhalb von Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr BST/CEST/CET ("Normale Geschäftszeiten") stattfinden.
4.2 Bei Fehlermeldungen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Störungsbehebung am folgenden Werktag. Verzögerungen der Störungsbehebung, die der/die Kund:in zu vertreten hat (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite oder verspätete Meldung der Störung), werden nicht auf die Störungsbehebungszeit angerechnet.
5. Pflichten des/der Kunden/Kundin
5.1 Die folgenden Pflichten sind Hauptpflichten de:r Kund:in und nicht nur als Nebenpflichten oder Obliegenheiten einzustufen.
5.2 Der/die Kund:in ist verpflichtet, während des Testzeitraums gemäß Ziffer 2.2 die Funktionalitäten der Software zu prüfen und S.F.B. Consulting GmbH vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages über die Nutzung der Software auf mögliche Mängel und sonstige Abweichungen von der Servicebeschreibung in Textform (inklusive E-Mail) hinzuweisen. Der/die Kund:in kann sich nicht auf Mängel und sonstige Abweichungen von der Servicebeschreibung berufen, die bereits im Testzeitraum bekannt oder vorhanden waren, aber nicht vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages über die Nutzung der Software angezeigt wurden.
5.3 Der/die Kund:in ist verpflichtet, mindestens eine:n qualifizierte:n Ansprechpartner:in sowie eine:n Stellvertreter:in zu benennen, der/die berechtigt ist, alle notwendigen Entscheidungen, die zur vertragsgemäßen Leistungserbringung (kaufmännisch, administrativ, Sicherheit, Rechnungsstellung, etc.) erforderlich sind, zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der/die Kund:in ist verpflichtet, S.F.B. Consulting GmbH jeden Wechsel de:r Ansprechpartner:in(nen) (einschließlich Stellvertreter:in(nen)) unverzüglich mitzuteilen.
5.4 Der/die Kund:in ist für die in der Software verarbeiteten Inhalte und Daten allein verantwortlich. Der/die Kund:in ist verpflichtet, die Software nur vertragsgemäß und im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen und bei der Nutzung keine Rechte Dritter zu verletzen. Der/die Kund:in wird S.F.B. Consulting GmbH unverzüglich in Textform (inklusive E-Mail) informieren über: (i) die missbräuchliche Nutzung oder den Verdacht der missbräuchlichen Nutzung der Software und Services; (ii) eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die Einhaltung des Datenschutzes oder der Datensicherheit, die im Rahmen der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung eintritt; (iii) eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die von S.F.B. Consulting GmbH erbrachte Leistung, z.B. durch Verlust von Zugangsdaten oder Hackerangriff.
5.5 Der/die Kund:in ist verpflichtet, die folgenden technischen Voraussetzungen zu gewährleisten:
5.5.1 Die Anbindung an das Internet mit ausreichender Bandbreite und Latenzzeit liegt in der Verantwortung de:r Kund:in.
5.5.2 Für eine optimale Nutzung der Angebote und Funktionen der Software wird der/die Kund:in die neuesten Versionen der folgenden Browsertypen verwenden: Google Chrome, Microsoft Edge oder Mozilla Firefox oder einen anderen von S.F.B. Consulting GmbH mitgeteilten Browser. Funktionale Cookies werden für die Nutzbarkeit der Software benötigt. Werden diese vo:n der Kund:in nicht zugelassen, übernimmt S.F.B. Consulting GmbH keine Haftung für hieraus resultierende Einschränkungen.
5.5.3 Der/die Kund:in ist dafür verantwortlich, IT-Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Nutzung der Software in seiner/ihrer eigenen Organisation angemessenen Sicherheitsstandards unterliegt.
5.5.4 Die Verwendung von Gemeinschaftskonten, sog. Shared Accounts (z.B. hr@kunde.de), ist untersagt. Der/die Kund:in ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass seine/ihre Nutzer:innen der Software ihre Zugangsdaten nicht weitergeben.
5.6 Der/die Kund:in ist für die fachliche Einrichtung und Administration des Accounts verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, ob S.F.B. Consulting GmbH den/die Kund:in bei der Einrichtung des Accounts in irgendeiner Form unterstützt. Dies umfasst: (i) die fachliche Einrichtung des Accounts, insbesondere die Migration von Daten, Konfiguration von Prozessen und Produkten; (ii) die fachliche Einrichtung von Integrationen im Account und im Drittsystem, wie z. B. die Festlegung, ob bestimmte Datenfelder übernommen werden sollen oder wie kundenspezifische Werte aus Mehrfachauswahlfeldern zuzuordnen sind; (iii) die Überprüfung der korrekten Funktionsweise der Integration anhand von Testfällen (z. B. hinsichtlich der Textlänge von Freitextfeldern) vor dem Produktiveinsatz; (iv) die technische Anbindung von Schnittstellen auf Kundenseite gemäß der Spezifikation der ein- und ausgehenden Daten, einschließlich der Eingabe von API-Schlüsseln und der Freischaltung von Schnittstellen im Drittsystem; (v) die Administration des Accounts, insbesondere das Anlegen von Benutzern und Rollen sowie die Vergabe von Zugängen.
6. Einräumung von Rechten
6.1 S.F.B. Consulting GmbH räumt de:r Kund:in ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich begrenztes Nutzungsrecht an der abonnierten Software für die vereinbarte Laufzeit ein. Für Nutzungsrechte an Drittsystemen und Partner-Integrationen gelten die Bestimmungen de:r jeweiligen Anbieter:in.
6.2 Der/die Kund:in verpflichtet sich, die Software nur vertragsgemäß zu nutzen und sie nicht Dritten zur Nutzung zu überlassen. Soweit der Softwareplan dies vorsieht, erstreckt sich das Nutzungsrecht de:r Kund:in auch auf die mit de:r Kund:in verbundenen Unternehmen im Sinne von § 271 HGB, §§ 15 ff. AktG oder auf verbundene Unternehmen/Holdinggesellschaften/Tochtergesellschaften im Rahmen der jeweils geltenden gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen.
6.3 Um die Software weiterzuentwickeln und zu verbessern, kann S.F.B. Consulting GmbH nicht-personenbezogene oder anonymisierte Daten verarbeiten. Zu diesem Zweck kann S.F.B. Consulting GmbH die in der Software gespeicherten Daten anonymisieren. Der/die Kund:in erklärt sich damit einverstanden, dass S.F.B. Consulting GmbH alle Rechte an solchen nicht-personenbezogenen oder anonymen Daten hält und diese in beliebiger Weise für Entwicklungs-, Diagnose-, Korrektur-, Sicherheits- sowie Marketing- oder andere Zwecke verwenden kann.
7. Laufzeit und Kündigung
7.1 Bei Verträgen mit einer jährlichen Vertragslaufzeit gilt eine Mindestlaufzeit von mindestens einem Jahr wie im Vertrag vereinbart. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit endet der Vertrag.
7.4 Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.
7.5 Die Kündigung muss in Textform (inklusive E-Mail) erfolgen.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Der/die Kund:in erklärt sich damit einverstanden, die Gebühren für die Software und alle anwendbaren Services gemäß dem jeweiligen Angebot zu zahlen. Der/die Kund:in ermächtigt S.F.B. Consulting GmbH, Zahlungen per Lastschriftverfahren oder, wie im Angebot angegeben, durchzuführen. Elektronische Rechnungen werden de:r Kund:in zugesandt.
8.2 Für die Laufzeit des Abonnements wird eine Zeit festgelegt ("1 Jahr"). Die Zeit wird zunächst im Angebot festgelegt und kann anschließend während der Laufzeit des Abonnements nur erhöht werden. Werden zwischen den Abrechnungszeiträumen neue Nutzer:innen hinzugefügt, so werden de:r Kund:in diese Nutzer:innen anteilig (es gelten die im Angebot angegebenen Gebühren) für die Anzahl der Tage berechnet, die ab dem Datum des Hinzufügens der neuen Nutzer:innen im Abrechnungszeitraum verbleiben. Für jährlich zahlende Kund:innen wird de:r Kund:in mit Buchung eine Rechnung ausgestellt.
8.3 Alle Beträge und Gebühren verstehen sich zuzüglich Steuern, Zöllen, Abgaben und anderen staatlichen Gebühren (zusammen "Steuern"). Der/die Kund:in ist für die Zahlung aller Steuern und aller damit verbundenen Zinsen und/oder Strafen verantwortlich, die sich aus den hierunter geleisteten Zahlungen ergeben, mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Nettoeinkommen von S.F.B. Consulting GmbH basieren.
8.4 Bei Verträgen mit monatlichem Abonnement beginnt der Abrechnungszeitraum mit dem Datum des Vertragsbeginns oder wie von den Parteien in Textform anders vereinbart und endet mit dem Ablauf eines Monats.
8.5 Bei Verträgen mit jährlichem Abonnement beginnt der Abrechnungszeitraum mit dem Datum des Vertragsbeginns oder wie zwischen den Parteien in Textform anders vereinbart und endet mit Ablauf eines Jahres, es sei denn, die im Angebot vereinbarte (Mindest)laufzeit ist länger als ein Jahr.
9. Gewährleistung, Mängelhaftung
9.1 Die Ziffern 9.2, 9.4, 9.6 und 9.7 gelten nur im Falle der entgeltlichen Überlassung von Software/Services durch S.F.B. Consulting GmbH. Soweit S.F.B. Consulting GmbH Software/Services unentgeltlich zur Verfügung stellt, ist die Haftung von S.F.B. Consulting GmbH für Schäden auf Arglist beschränkt.
9.2 S.F.B. Consulting GmbH wird die Software frei von Sach- und Rechtsmängeln (z.B. Verletzung von Schutzrechten Dritter) überlassen und die Software während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten.
9.3 Etwaige Mängel oder Störungen der Systemverfügbarkeit sind vo:n der Kunde:in unter Angabe der Umstände ihres Auftretens unverzüglich nach Bekanntwerden zu melden. Bei auftretenden Software-Störungen wird der/die Kund:in S.F.B. Consulting GmbH in angemessenem Umfang bei der Fehlersuche und -beseitigung unterstützen.
9.4 S.F.B. Consulting GmbH wird den Mangel innerhalb eines angemessenen Zeitraums beheben. Bei Meldungen und Störungen der Systemverfügbarkeit, die zu einem Totalausfall der Software führen und die innerhalb der (von S.F.B. Consulting GmbH veröffentlichten) Supportzeiten eingehen, wird S.F.B. Consulting GmbH sich bemühen, eine Reaktionszeit von vier Stunden ab Beginn der Störung zu gewähren. Bei geringfügigen Fehlern, die nicht zu einem Totalausfall der Software führen und die während des laufenden Betriebs auftreten, wird sich S.F.B. Consulting GmbH bemühen, spätestens einen Werktag nach Eingang der Fehlermeldung zu reagieren.
9.5 S.F.B. Consulting GmbH ist berechtigt, vorübergehende Umgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und die eigentliche Ursache später durch Anpassungen der Software zu beseitigen, soweit dies de:r Kund:in zumutbar ist.
9.6 Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a I Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
9.7 Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche handelt, für die S.F.B. Consulting GmbH nach dem Gesetz zwingend haftet (siehe Ziffer 10.1).
10. Haftungsbeschränkung
10.1 Bei entgeltlicher oder unentgeltlicher Leistungserbringung haftet S.F.B. Consulting GmbH gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Darüber hinaus haftet S.F.B. Consulting GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen gegenüber Kund:innen mit einem kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung der Software für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden, wie z. B. bei der Übernahme von Garantien, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz bei entgeltlichen Leistungen. Garantien von S.F.B. Consulting GmbH werden nur in schriftlicher Form abgegeben und sind im Zweifel nur dann als solche zu verstehen, wenn sie als "Garantie" bezeichnet werden.
10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet S.F.B. Consulting GmbH bei entgeltlichen Leistungen nur für Schäden, die S.F.B. Consulting GmbH verursacht hat und die auf solchen wesentlichen Pflichtverletzungen beruhen, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden oder auf der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Kund:in vertrauen darf (sog. Verletzung von Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung von S.F.B. Consulting GmbH auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, die keine Kardinalpflichten sind (vgl. Ziffer 10.2 Satz 1), ist ausgeschlossen, es sei denn, S.F.B. Consulting GmbH haftet nach dem Gesetz (vgl. Ziffer 10.1 Satz 2).
10.3 Im Falle der unentgeltlichen Leistungserbringung (z.B. im Rahmen des Testzeitraums) haftet S.F.B. Consulting GmbH nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie Arglist beruhen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die S.F.B. Consulting GmbH uneingeschränkt haftet.
10.4 Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 10.1 bis 10.3 gelten auch für Ansprüche gegen leitende Angestellte, Arbeitnehmende, sonstige Erfüllungsgehilf:innen oder Unterauftragnehmer:innen von S.F.B. Consulting GmbH.
11. Datenschutz und Vertraulichkeit
11.1 S.F.B. Consulting GmbH handelt als Auftragsverarbeiter für die in der Software gespeicherten und verarbeiteten Kundendaten und der/die Kund:in ist der/die für diese Daten Verantwortliche. Für Kund:innen, die bereits vor dem 01. September 2024 einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen haben, bleibt dieser gültig. Für alle anderen Kund:innen wird das Addendum zur Datenverarbeitung auf der S.F.B. Consulting GmbH-Website (www.ohne-spielerberater.de/agb/) ("Addendum zur Datenverarbeitung") hiermit vereinbart und aufgenommen und bildet einen integralen Bestandteil des Vertrags. Im Falle eines Konflikts hat der Auftragsverarbeitungsvertrag bzw. das Addendum zur Datenverarbeitung Vorrang vor diesen AGB.
11.2 "Vertrauliche Informationen" sind alle Informationen, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher oder mündlicher Form vorliegen, die (i) ihrer Natur nach vertraulich oder geheimhaltungsbedürftig sind oder (ii) die die Partei, der die Informationen übermittelt werden, aufgrund der besonderen Umstände als vertraulich und geheimhaltungsbedürftig erkennen muss. Zu den vertraulichen Informationen gehören insbesondere Produktbeschreibungen und -spezifikationen sowie Preise. Die Parteien verpflichten sich zu Folgendem:
11.2.1 Vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht ohne ausdrückliche Zustimmung (mindestens in Textform) an Dritte weiterzugeben.
11.2.2 Die vertraulichen Informationen nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden.
11.2.3 Mindestens die gleichen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, die sie in Bezug auf ihre eigenen vertraulichen Informationen ergreifen. Diese Vorkehrungen müssen zumindest angemessen sein, um eine Offenlegung gegenüber unbefugten Dritten zu verhindern. Darüber hinaus sind beide Parteien verpflichtet, die unbefugte Offenlegung oder Nutzung vertraulicher Informationen durch ihre Kund:innen, Mitarbeitende, Unterauftragnehmer:innen oder gesetzlichen Vertreter:innen zu verhindern.
11.2.4 Sich gegenseitig in Textform über jeden Missbrauch vertraulicher Informationen zu informieren.
11.3 Vertrauliche Informationen sind keine Informationen, die:
11.3.1 Der anderen Partei vor der Übermittlung und ohne bestehende Vertraulichkeitsvereinbarung bekannt waren,
11.3.2 Von eine:r Dritten übermittelt werden, der/die nicht einer ähnlichen Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegt,
11.3.3 Sonst öffentlich bekannt sind,
11.3.4 Unabhängig und ohne Nutzung vertraulicher Informationen entwickelt wurden,
11.3.5 In Textform zur Veröffentlichung freigegeben wurden, oder
11.3.6 Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen oder behördlichen Anordnung übermittelt werden müssen, sofern der/die von der Übermittlung Betroffene rechtzeitig informiert wird, um Rechtsschutzmaßnahmen ergreifen zu können.
11.4 Keine der Parteien darf sich vertrauliche Informationen durch Reverse Engineering verschaffen. Unter "Reverse Engineering" sind in diesem Zusammenhang alle Handlungen zu verstehen, einschließlich des Beobachtens, Testens, Untersuchens und Wiederzusammensetzens, mit dem Ziel, vertrauliche Informationen zu erlangen.
11.5 Die in Ziffern 11.2 bis 11.4 enthaltenen Beschränkungen gelten bis zu dem Zeitpunkt, an dem die betreffenden vertraulichen Informationen nicht mehr vertraulich sind, oder bis zu einem Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung des Vertrags, je nachdem, was früher eintritt.
12. Änderungsvorbehalte
12.1 S.F.B. Consulting GmbH hat das Recht, diese AGB jederzeit zu ändern oder Regelungen für die Nutzung neu eingeführter zusätzlicher Services oder Funktionen der Software oder Services zu ändern. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB werden de:r Kund:in per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen bekannt gegeben. Die Zustimmung de:r Kund:in zur Änderung der AGB gilt als erteilt, wenn der/die Kund:in der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem auf die Ankündigung der Änderung folgenden Tag, in Textform (inklusive E-Mail) widerspricht. Die Ankündigung muss auf die Änderung, die Widerspruchsmöglichkeit, die Widerspruchsfrist, das Textformerfordernis und das Ergebnis des Widerspruchs hinweisen.
12.2 S.F.B. Consulting GmbH behält sich das Recht vor, die Software und/oder Services zu ändern, um abweichende Funktionalitäten anzubieten, es sei denn, die Änderungen oder Abweichungen sind für den/die Kund:in nicht zumutbar. Gehen mit der Bereitstellung einer geänderten Version der Software oder einer Änderung der Funktionalität der Software wesentliche Änderungen der von der Software unterstützten Arbeitsabläufe de:r Kund:in und/oder Einschränkungen in der Verwendbarkeit der bisher erzeugten Daten einher, wird S.F.B. Consulting GmbH dies de:r Kund:in spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens einer solchen Änderung in Textform (inklusive E-Mail) ankündigen. Widerspricht der/die Kund:in der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform (inklusive E-Mail), so wird die Änderung Vertragsbestandteil. In der Änderungsmitteilung ist auf die Änderung, die Möglichkeit des Widerspruchs, die Widerspruchsfrist, das Textformerfordernis und das Ergebnis des Widerspruchs hinzuweisen.
12.3 S.F.B. Consulting GmbH behält sich darüber hinaus das Recht vor, die Software und/oder die Services zu ändern, um abweichende Funktionalitäten anzubieten, (i) soweit dies erforderlich ist, um die von S.F.B. Consulting GmbH angebotenen Services mit dem für diese Services geltenden (Fall-)Recht in Einklang zu bringen, insbesondere wenn sich die Rechtslage ändert; (ii) soweit S.F.B. Consulting GmbH einer an S.F.B. Consulting GmbH gerichteten gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung nachkommt; (iii) soweit dies zur Beseitigung von Sicherheitslücken der Software erforderlich ist; (iv) aufgrund wesentlicher Änderungen der Leistungen oder Vertragsbedingungen von Drittanbieter:innen oder Unterauftragnehmer:innen oder (v) soweit dies für den/die Kund:in überwiegend von Vorteil ist. S.F.B. Consulting GmbH behält sich insbesondere das Recht vor, die Bereitstellung zusätzlicher Funktionalitäten oder Integrationen einzuschränken oder einzustellen, wenn die technischen Partner:innen für diese zusätzlichen Funktionalitäten oder die Anbieter:innen der Partner-Integrationen ihre Leistungen oder Vertragsbedingungen wesentlich ändern oder einschränken und S.F.B. Consulting GmbH eine weitere Bereitstellung deshalb nicht mehr zuzumuten ist, z. B. weil der Mehraufwand durch S.F.B. Consulting GmbH unverhältnismäßig groß ist. Bei einem jährlichen Vertragszeitraum erhält der/die Kund:in eine angemessene anteilige Rückerstattung der im Voraus gezahlten Gebühren, sofern die zusätzliche Funktionalität oder Integration gesondert in Rechnung gestellt wurde.
12.4 S.F.B. Consulting GmbH ist berechtigt, seine Listenpreise zum Ausgleich von Personalkosten- oder sonstigen Kostensteigerungen jährlich in angemessener Höhe anzupassen. S.F.B. Consulting GmbH wird diese Preisanpassungen und den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung de:r Kund:in in Textform (inklusive E-Mail) mitteilen. Die Preisanpassungen gelten nicht für Zeiträume, für die der/die Kund:in bereits bezahlt hat. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des bisherigen Preises, kann der/die Kund:in dieser Listenpreiserhöhung innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Mitteilung widersprechen. Eine Änderung des Preises aufgrund einer Änderung des Leistungsumfangs oder der Anzahl der zu verwaltenden Nutzer:innen gilt nicht als Preisanpassung im Sinne dieser Ziffer 12.4.
12.5 Widerspricht der/die Kund:in einer Änderung im Sinne dieser Ziffer 12 gemäß den jeweiligen Mitteilungspflichten, so wird die vorgeschlagene Änderung nicht wirksam und der Vertrag wird zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. In diesem Fall behält sich S.F.B. Consulting GmbH das Recht vor, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
12.6 Mit Ausnahme der in den Ziffern 12.1 bis 12.4 genannten Änderungen müssen die Parteien jede Änderung des Vertrags in Textform (inklusive E-Mail) vereinbaren.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, bedürfen Mitteilungen und Erklärungen nach diesem Vertrag der Schriftform, die auch die Textform (z. B. E-Mail) umfasst. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
13.2 Sollte eine Bestimmung des Vertrags ungültig, illegal oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die anderen Bestimmungen des Vertrags durchsetzbar und die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung gilt als so geändert, dass sie im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang gültig und durchsetzbar ist.
13.3 Auf den Vertrag zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen S.F.B. Consulting GmbH und dem/der Kunden/Kundin ist, soweit gesetzlich zulässig, Mülheim an der Ruhr.